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   BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17   

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BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17 (https://dejure.org/2018,6145)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.2018 - 6 B 66.17 (https://dejure.org/2018,6145)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 6 B 66.17 (https://dejure.org/2018,6145)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Täuschungsversuch durch Plagiatstellen in einer Hausarbeit i.R.e. Bachelorstudiengangs an der Universität der Bundeswehr; Gelten des Unverzüglichkeitserfordernisses in allen Verfahrensabschnitten

  • rewis.io

    Nichtbestehen einer Hausarbeit in der zweiten Wiederholungsprüfung wegen Täuschungsversuchs im Rahmen der Offiziersausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschungsversuch durch Plagiatstellen in einer Hausarbeit i.R.e. Bachelorstudiengangs an der Universität der Bundeswehr; Gelten des Unverzüglichkeitserfordernisses in allen Verfahrensabschnitten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 3.16

    Entziehung des Doktorgrades wegen Täuschung bei Anfertigung der Dissertation

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Auf Vertrauensschutz kann sich der Prüfling nach dem Rechtsgedanken des § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG im Falle eines Täuschungsversuchs nicht berufen (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:210617U6C3.16.0] - NVwZ 2017, 1786 Rn. 49).

    Der Schluss, dass ein Prüfling bei verschleierten Übernahmen fremder Textstellen nicht aus Nachlässigkeit, sondern mit Täuschungsvorsatz gehandelt hat, liegt umso näher, je zahlreicher die verschleierten Übernahmen sind (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 - NVwZ 2017, 1786 Rn. 44).

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Es stellt einen an Art. 12 GG zu messenden Eingriff in die Freiheit der Berufswahl dar, wenn eine Vorschrift das Fehlverhalten eines Prüflings sanktioniert, indem sie eine erbrachte Prüfungsleistung mit der Folge von der inhaltlichen Bewertung ausschließt, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 21 sowie Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 16).

    Eine mildere Sanktion scheidet aus, weil eine nicht mehr als eigenständig anzusehende Prüfungsleistung den Prüfungszweck vollständig verfehlt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 22 f. m.w.N.; zum Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren in Studiengängen der Bundeswehr s. auch BVerwG, Urteil vom 24. April 1991 - 7 C 24.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 288).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 24.90

    Universität der Bundeswehr - Diplomhauptprüfung - Studiengang Elektrotechnik -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Dies gilt auch für das im Rahmen der Offizierslaufbahn zu absolvierende Studium, das zwar einen zivilen Berufsabschluss zum Ziel hat, aber in erster Linie der Offiziersausbildung dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1991 - 7 C 24.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 288 S. 181 f.).

    Eine mildere Sanktion scheidet aus, weil eine nicht mehr als eigenständig anzusehende Prüfungsleistung den Prüfungszweck vollständig verfehlt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 22 f. m.w.N.; zum Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren in Studiengängen der Bundeswehr s. auch BVerwG, Urteil vom 24. April 1991 - 7 C 24.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 288).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Dieser verlangt, dass der Grundrechtseingriff einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist (stRspr, vgl. BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 595/07 - BVerfGE 120, 274 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Es stellt einen an Art. 12 GG zu messenden Eingriff in die Freiheit der Berufswahl dar, wenn eine Vorschrift das Fehlverhalten eines Prüflings sanktioniert, indem sie eine erbrachte Prüfungsleistung mit der Folge von der inhaltlichen Bewertung ausschließt, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 21 sowie Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 16).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn das Gericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellungen übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B6B30.16.0] - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11

    Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe

    Auszug aus BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2011 - 6 B 16.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 57.15

    Beamter; Lehrer; Ernennung; Ernennungsurkunde; Teilzeitbeschäftigung;

  • BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 19.16

    Revisionszulassung bei Mehrfachbegründung; Ausgleichsanspruch

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